Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
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Eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb erfolgt unter der Regelung der §§ 56 und 57 KrWG i.V. m. der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1421) und der Richtlinie für die Anerkennung und Tätigkeit von Entsorgergemeinschaften (EgRL) vom 09.09.1996.
Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, ein hohes Qualitätsniveau in der Entsorgungswirtschaft zu fördern. Und auch immer mehr Auftraggeber erwarten heute von ihren Entsorgern die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Wir unterziehen uns freiwillig einer regelmäßigen Überprüfung nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung. Die Überprüfung wird von einem unabhängigen Zertifizierungsunternehmen durchgeführt.